Personalentlassungen nur bei schwerwiegenden Verstößen wie Korruption: SC
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Richter Sanjay Karol und N.K.
Die Richter Sanjay Karol und N.K. Singh sagten, dass damit die Bedeutung der Disziplin am Arbeitsplatz nicht vernachlässigt werde, aber ohne „Korruption, illegale Befriedigung, moralische Verdorbenheit, Veruntreuung von Geldern, nachgewiesene Verluste für den Arbeitgeber, öffentlicher Skandal oder Verhalten, das die Organisation in Verruf bringt“, dürfe einem Mitarbeiter nicht die extreme Strafe der Entlassung auferlegt werden.
← Zurück