Zur Verfügung gestellt von der Agentur für Verbraucherangelegenheiten Herr A erkundigte sich letzten März nach der Reinigung beim Einzug zusammen mit Fotos der Veranda, des Badezimmers und des Lagers. Der Reinigungsdienstleister gab an, dass zusätzliche Kosten in Höhe von 100.000 bis 150.000 Won anfallen würden, also beschloss er, nur die Grundreinigung für 240.000 Won durchzuführen und hinterlegte eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 80.000 Won. Am Tag der Reinigung behauptete das Unternehmen jedoch, dass die Verschmutzung schwerwiegend sei und verlangte eine zusätzliche Gebühr von 400.000 Won für die Schimmelbeseitigung und weitere 148.000 Won für die Arbeiten an der Rückseite. Herr B hat im Januar letzten Jahres gewechselt.