LHC hat die Verzögerung bei der Einrichtung von Verfassungsbänken überwunden
⚡ Kurzzusammenfassung
LAHORE: Beim Lahore High Court (LHC) wurde ein Verfassungsantrag eingereicht, der die sofortige Inbetriebnahme von Verfassungsgerichten gemäß Artikel 202A der Verfassung fordert.
LAHORE: Beim Lahore High Court (LHC) wurde ein Verfassungsantrag eingereicht, der die sofortige Inbetriebnahme von Verfassungsgerichten gemäß Artikel 202A der Verfassung fordert.
In der Petition, die von Azhar Siddique, dem Vorsitzenden des Judicial Activism Panel, einer Prozessvereinigung im öffentlichen Interesse, eingereicht wurde, werden neben anderen Bundes- und Provinzbehörden der Verband, die Law and Justice Commission of Pakistan und das National Judicial (Policy-Making) Committee (NJPMC) als Beklagte genannt.
Der Petent macht geltend, dass trotz der Verabschiedung des 26. Verfassungszusatzes im Jahr 2024 in den Obersten Gerichten von Lahore, Islamabad, Peshawar und Belutschistan noch Verfassungsrichter eingerichtet werden müssten. Bisher hat nur der Oberste Gerichtshof von Sindh den in Artikel 202A vorgesehenen Rahmen im Wesentlichen umgesetzt. Laut der Petition verwendet Artikel 202A eine zwingende Formulierung und legt fest, dass Verfassungsbänke gebildet werden müssen und dass nur diese spezialisierten Bänke die Zuständigkeit gemäß Artikel 199 ausüben dürfen.
Der Petent argumentiert, dass das anhaltende Versäumnis, diese Richterstellen einzurichten, ein ungleiches, „zweigleisiges“ System der Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen habe. Während Prozessparteien in Sindh direkten Zugang zu spezialisierten Verfassungsgerichten haben, müssen Prozessparteien im übrigen Pakistan ihre Verfassungsfälle immer noch von ordentlichen Gerichten verhandeln lassen. Da es keinen anderen wirksamen oder schnelleren Rechtsbehelf gab, übertrug der Petent den LHC im öffentlichen Interesse seiner außerordentlichen Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Petition stellt auch die langjährige Praxis der Falleinreichungsabteilung des LHC in Frage, vor der formellen Anhörung einer Petition vorläufige Einwände wie Wartbarkeit, Zuständigkeit, Klagebefugnis und Verfügbarkeit alternativer Rechtsbehelfe zu erheben. Der Petent argumentiert, dass es sich dabei ausschließlich um gerichtliche Fragen handele, die nicht von Verwaltungsmitarbeitern rechtlich entschieden werden könnten. Eine solche behördliche Überprüfung stellt ein verfassungswidriges Hindernis für die Justiz dar und verstößt gegen die Artikel 4, 9, 10A und 25 der Verfassung. Rechtliche Präzedenzfälle aus Pakistan, Indien und dem Vereinigten Königreich sowie internationale Grundsätze zur richterlichen Unabhängigkeit schreiben vor, dass über die Durchsetzbarkeit immer Richter und nicht Beamte des Registers entscheiden müssen.
Zwischen November 2025 und Juni 2026 reichte der Petent 14 detaillierte Eingaben beim Präsidenten, dem Premierminister, den Provinzbehörden und dem NJPMC ein, in denen er die Umsetzung von Artikel 202A und die Einreichung von Reformen forderte. Es ging jedoch keine begründete Antwort ein, abgesehen von einem einzigen Schreiben des NJPMC, in dem eine Stellungnahme an den LHC-Registrar weitergeleitet wurde.
In der Petition wird auf eine schwere Krise im Justizwesen hingewiesen und darauf hingewiesen, dass 76 von 200 sanktionierten Richterstellen an Obersten Gerichten in ganz Pakistan weiterhin unbesetzt sind. Dieser Personalmangel hat angeblich zu einer übermäßigen administrativen Überprüfung anstelle einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Fallbearbeitung geführt. Besonders akut ist die Krise am LHC, wo allein ein Rückstand von 198.005 anhängigen Fällen besteht, was etwa 56,8 Prozent aller anhängigen Rechtsstreitigkeiten vor Obersten Gerichten im ganzen Land ausmacht.
Entlastung gesucht
Der Petent hat das Gericht gebeten, die Beklagten anzuweisen, innerhalb von 30 Tagen durch detaillierte, begründete Redebeschlüsse über die anhängigen Klagen zu entscheiden. Darüber hinaus wird das Gericht aufgefordert, festzustellen, dass vage oder unausgesprochene Mitteilungen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Schließlich fordert die Petition das Gericht auf, die Beklagten zur Vorlage von Compliance-Berichten aufzufordern, um die rasche Umsetzung von Artikel 202A und die dauerhafte Beseitigung administrativer Hindernisse für Rechtsstreitigkeiten sicherzustellen.
Veröffentlicht in Dawn, 5. Juli 2026
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