Rechtsanwalt Yuzhalin: Für den Wechsel zur Fernarbeit ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers erforderlich
⚡ Kurzzusammenfassung
Wenn Telearbeit im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers zunächst nicht festgelegt ist, bedeutet dies nicht, dass ein Wechsel zur Telearbeit nicht möglich ist.
Wenn Telearbeit im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers zunächst nicht festgelegt ist, bedeutet dies nicht, dass ein Wechsel zur Telearbeit nicht möglich ist. Dies kann jedoch nur mit Zustimmung beider Parteien – sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers – erfolgen. Diese Regel ist in Art verankert. 72 des Arbeitsgesetzbuches Russlands, sagte Alexander Yuzhalin, Leiter der Anwaltskanzlei bei SuperJob, in einem Interview mit RT.
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