Wenn Telearbeit im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers zunächst nicht festgelegt ist, bedeutet dies nicht, dass ein Wechsel zur Telearbeit nicht möglich ist. Dies kann jedoch nur mit Zustimmung beider Parteien – sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers – erfolgen. Diese Regel ist in Art verankert. 72 des Arbeitsgesetzbuches Russlands, sagte Alexander Yuzhalin, Leiter der Anwaltskanzlei bei SuperJob, in einem Interview mit RT. Mehr lesen