EU verbietet Begriff „pflanzliches Fleisch“, um Viehhalter zu schützen
⚡ Kurzzusammenfassung
Anschauliches Bild eines Gemüseburgers mit Cashewfasern.
Anschauliches Bild eines Gemüseburgers mit Cashewfasern.
Offenlegung
Das Europäische Parlament hat an diesem Dienstag (16) ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung des Begriffs „Pflanzenfleisch“ für pflanzliche Produkte verbietet, mit dem Ziel, Viehhalter zu schützen, berichtete die Nachrichtenagentur France Presse.
Dennoch erlaubt der Block weiterhin die Verwendung von Namen wie „Veggie-Burger“ und „Gemüsewurst“, nachdem im März zwischen Abgeordneten und Vertretern der Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt wurde.
Das Verbot – das noch der endgültigen Zustimmung der Mitgliedstaaten bedarf – stellt einen Sieg für die Viehzüchter dar, die argumentieren, dass pflanzliche Lebensmittel, die Fleisch imitieren, die Verbraucher irreführen und ihrem Sektor schaden könnten.
„Dies ist ein Sieg für unsere Produzenten, für ihre Erfahrung und für die Transparenz, die wir den Verbrauchern schulden“, sagte Céline Imart, Getreideproduzentin und rechte französische Parlamentsabgeordnete, die den Vorschlag vorangetrieben hat.
➡️ Der Text schränkt die Verwendung der generischen Bezeichnung „Rind“ sowie einer langen Liste von Begriffen ein, zu denen „Kalb“, „Schwein“, „Huhn“, „Truthahn“, „Ente“ und „Lamm“ gehören.
Darüber hinaus definiert es Fleisch eindeutig als „essbare Teile von Tieren“ und verbietet auch seine Verwendung für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte.
Widerstand gegen die Maßnahme
Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland, Europas größtem Markt für alternative pflanzliche Produkte, hatte sich ebenso wie Umweltschützer und Verbraucherschützer gegen das Verbot ausgesprochen.
Auch Sänger Paul McCartney hatte sich für panierte Sojasteaks und Tofuwürste ausgesprochen.
➡️ In der Europäischen Union (EU) hat sich der Verbrauch von pflanzlichen Alternativen zu Produkten aus Fleisch seit 2011 verfünffacht, wie aus Daten der Verbraucherorganisation BEUC hervorgeht, was auf Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes, der Umweltauswirkungen der Tierhaltung und gesundheitlicher Probleme zurückzuführen ist.
Allerdings ist die Debatte noch nicht abgeschlossen. Der neue Standard gilt zunächst bis Ende nächsten Jahres.
Für den Folgezeitraum laufen bereits Verhandlungen über die gemeinsame Marktorganisation der EU für Agrarprodukte, die alle sieben Jahre überprüft wird.
← Zurück