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⚡ Kurzzusammenfassung
Die Unterstützung bei der Arbeitsteilung wurde ab Juli ausgeweitet. Der Mutterschaftsurlaub des Ehepartners ist ebenfalls in der Unterstützung enthalten.
Die Unterstützung bei der Arbeitsteilung wurde ab Juli ausgeweitet. Der Mutterschaftsurlaub des Ehepartners ist ebenfalls in der Unterstützung enthalten. Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit hat das Förderziel durch eine Verbesserung des Arbeitsteilungszuschusssystems ab dem 1. Juli 2026 erweitert. Bisher wurde nur die Arbeitsplatzteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert, die Elternurlaub und Kurzarbeit während der Kinderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Seit Juli ist jedoch auch die Arbeitsplatzteilung aufgrund von Ehegatten, die Mutterschaftsurlaub nutzen, in die Förderung einbezogen. Demnach müssen Unternehmer von vorrangig förderungsberechtigten Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen...
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