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Boykott der Ayodhya Bar: SC hat gesagt, dass selbst die „Bösen“ das Recht auf einen Anwalt haben

Boykott der Ayodhya Bar: SC hat gesagt, dass selbst die „Bösen“ das Recht auf einen Anwalt haben

Technologie 30/06/2026 The Hindu 👁 2
⚡ Kurzzusammenfassung

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 bezieht sich auf Artikel 22 Absatz 1 der Verfassung, der vorschreibt, dass einer festgenommenen Person „das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren und sich von ihm verteidigen zu lassen“ nicht verweigert werden darf.

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