Boykott der Ayodhya Bar: SC hat gesagt, dass selbst die „Bösen“ das Recht auf einen Anwalt haben
⚡ Kurzzusammenfassung
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 bezieht sich auf Artikel 22 Absatz 1 der Verfassung, der vorschreibt, dass einer festgenommenen Person „das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren und sich von ihm verteidigen zu lassen“ nicht verweigert werden darf.