Das Friedensabkommen zwischen den USA und dem Iran sei bereits unterzeichnet und in Kraft getreten, heißt es auf der Website
⚡ Kurzzusammenfassung
Aussagen aus Iran und den USA zeigen, dass die Friedensverhandlungen noch immer in einer Sackgasse stecken Das von den Vereinigten Staaten und dem Iran unterzeichnete Abkommen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten wurde an diesem Mittwoch (17) offiziell veröffentlicht.
Aussagen aus Iran und den USA zeigen, dass die Friedensverhandlungen noch immer in einer Sackgasse stecken
Das von den Vereinigten Staaten und dem Iran unterzeichnete Abkommen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten wurde an diesem Mittwoch (17) offiziell veröffentlicht. Das Dokument umfasst 14 Punkte und beinhaltet Garantien, dass Teheran niemals über Atomwaffen verfügen wird, die Aufhebung der US-Sanktionen gegen das Land und eine finanzielle Entschädigung für die iranische Regierung.
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Das vollständige Dokument wurde Journalisten von einem Beamten der Trump-Regierung vorgelesen und am Mittwochnachmittag (17) auch von der iranischen Staatsagentur IRNA veröffentlicht. Der Wortlaut der Vereinbarung ist derselbe, über den US-Zeitungen zuvor berichtet hatten.
➡️ Der Text wurde nach Angaben der US-Regierung am Wochenende virtuell unterzeichnet und wird am Freitag (19.) bei einer Zeremonie in Genf, Schweiz, persönlich unterzeichnet.
Sehen Sie sich die 14 Punkte unten an und lesen Sie den vollständigen Text am Ende des Berichts:
Die USA und der Iran erklären ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, auch im Libanon, und verpflichten sich, keinen Konflikt gegeneinander anzuzetteln und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu garantieren;
Die USA und der Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des anderen zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen;
Die USA und der Iran verpflichten sich, Verhandlungen zu führen, um innerhalb von 60 Tagen eine endgültige Einigung zu erzielen, wobei die Frist im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann;
Die USA werden ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben und ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Memorandums aus der Region um den Iran abziehen.
Iran wird die Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen wieder öffnen und verspricht, 60 Tage lang eine sichere und kostenlose Durchfahrt für Handelsschiffe zu gewährleisten. Iran wird außerdem mit Oman und anderen Golfstaaten einen Dialog über die künftige Bewirtschaftung der Meerenge führen;
Die USA verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern ein Programm für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung Irans mit einer Mindestfinanzierung von 300 Milliarden US-Dollar zu erstellen;
Die USA verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen Iran aufzuheben, einschließlich der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Resolutionen des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) und aller einseitigen Sanktionen der USA.
Iran bekräftigt, dass es keine Atomwaffen herstellen oder erwerben wird, und beide Parteien vereinbaren, die Verdünnung von angereichertem Uran durch einen vereinbarten Mechanismus unter Aufsicht der IAEO zu regeln. Die USA und Iran vereinbaren außerdem, künftig das Thema Anreicherung und andere nukleare Fragen zu diskutieren;
Die USA und der Iran vereinbaren, den aktuellen Status quo beizubehalten, bis sie eine endgültige Einigung erzielen: Iran wird seine derzeitige Atompolitik beibehalten; die USA werden keine neuen Sanktionen verhängen oder ihre militärische Präsenz im Nahen Osten verstärken;
Die USA verpflichten sich, Iran den Verkauf seiner Öl- und petrochemischen Produkte zu gestatten;
Die USA verpflichten sich, alle iranischen Vermögenswerte und Gelder, die durch Sanktionen eingefroren oder eingeschränkt wurden, vollständig freizugeben;
Beide Parteien kommen überein, einen Umsetzungsmechanismus einzurichten, um die Umsetzung dieses Memorandums und die künftige Einhaltung der endgültigen Vereinbarung zu überwachen;
Nach der Unterzeichnung und dem Beginn der Umsetzung der Klauseln 1, 4, 5, 10 und 11 werden sich die Verhandlungen über die endgültige Vereinbarung ausschließlich auf die verbleibenden Klauseln konzentrieren;
Das endgültige Abkommen wird innerhalb von 60 Tagen durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates ratifiziert. Schiffe in der Straße von Hormus, gesehen von Musandam, Oman, am 15. Juni 2026
REUTERS/Stringer
Lesen Sie das vollständige Dokument unten:
„Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben sich nach Treu und Glauben (zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt, so der Beamte) gemeinsam auf Folgendes geeinigt:
Absatz 1 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten im aktuellen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieses Memorandum of Understanding (MOU) die sofortige und dauerhafte Einstellung der Militäreinsätze an allen Fronten, einschließlich des Libanon, und verpflichten sich, von diesem Moment an keinen Krieg oder keine Militäroperation zwischen ihnen anzuzetteln, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Die endgültige Vereinbarung wird das dauerhafte Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanon, sowie die anderen Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.
Absatz 2 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten der anderen Partei einzumischen.
Absatz 3 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängerbar ist, zu verhandeln und eine endgültige Vereinbarung zu erzielen.
Absatz 4 – Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika damit beginnen, ihre Seeblockade sowie alle der Islamischen Republik Iran auferlegten Störungen oder Hindernisse aufzuheben und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig zu beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr proportional zum Bewegungsvolumen sein, das vor dem von der Islamischen Republik Iran wiederhergestellten Krieg bestand. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich außerdem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des endgültigen Abkommens aus der Umgebung der Islamischen Republik Iran abzuziehen.
Absatz 5 – Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unter Einsatz aller möglichen Maßnahmen Maßnahmen ergreifen, um die sichere Durchfahrt von Handelsschiffen kostenlos und nur für 60 Tage vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt zu gewährleisten. Der kommerzielle Schiffsverkehr wird sofort wieder aufgenommen und – angesichts der Notwendigkeit, technische und militärische Hindernisse zu beseitigen sowie Minenräumaktionen durch die Islamische Republik Iran durchzuführen – innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt. Die Islamische Republik Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman einleiten, um in Absprache mit den anderen Küstenstaaten des Persischen Golfs im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den souveränen Rechten der Küstenstaaten der Straße von Hormus die künftigen Verwaltungs- und Seeverkehrsdienste in der Straße von Hormus festzulegen.
Absatz 6 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen endgültigen und gemeinsam vereinbarten Plan im Wert von mindestens 300 Milliarden Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu entwickeln. Der Mechanismus zur Umsetzung dieses Plans wird im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Die Vereinigten Staaten von Amerika erteilen alle erforderlichen Lizenzen, Ausnahmen und Genehmigungen für die entsprechenden Finanztransaktionen.
Absatz 7 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran, einschließlich Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, Resolutionen des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und aller einseitigen Sanktionen der Vereinigten Staaten, sowohl primärer als auch sekundärer Art, gemäß einem Zeitplan zu beenden, der im Rahmen der endgültigen Vereinbarung vereinbart wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der Frage der Aufhebung der oben genannten Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in Verhandlungen anzusprechen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
Absatz 8 – Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Atomwaffen erwerben oder entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Frage der Entsorgung von gelagertem angereichertem Material durch einen einvernehmlich zu vereinbarenden Mechanismus gemäß dem in Absatz 7 genannten Zeitplan zu lösen, wobei die Mindestmethode eine Verdünnung vor Ort unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) ist. Beide Parteien einigten sich außerdem darauf, die Frage der Anreicherung und andere Fragen im Zusammenhang mit dem Nuklearbedarf der Islamischen Republik Iran zu erörtern, soweit dies auf der Grundlage eines zufriedenstellenden Rahmens, der in der endgültigen Vereinbarung festgelegt wurde, einvernehmlich vereinbart werden kann. Die endgültige Vereinbarung bestätigt die Bestimmungen dieses Absatzes. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die grundlegende Bedeutung der oben genannten Nuklearfragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in Verhandlungen anzugehen, um eine Einigung zu erzielen.
Absatz 9 – Bis zur endgültigen Einigung vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den Status quo aufrechtzuerhalten. Die Islamische Republik Iran wird den aktuellen Status quo ihres Atomprogramms beibehalten und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen oder zusätzliche Streitkräfte in der Region stationieren.
Absatz 10 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Banktransaktionen, Versicherungen, Transport und andere, erteilen wird.
Absatz 11 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder den Beschränkungen der Islamischen Republik Iran unterworfenen Gelder und Vermögenswerte nach der Umsetzung dieser Absichtserklärung vollständig zur Nutzung verfügbar zu machen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden während der Verhandlungen gemeinsam die Verfahren im Zusammenhang mit der Freigabe dieser Gelder festlegen. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto gehalten oder übertragen wurden – stehen in vollem Umfang zur Zahlung an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Endbegünstigten zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erteilen.
Absatz 12 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran vereinbaren, dass ein Exekutivmechanismus eingerichtet wird, um die korrekte Umsetzung dieser Absichtserklärung und die künftige Einhaltung der endgültigen Vereinbarung zu überwachen.
Absatz 13 – Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung – und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 sowie der fortgesetzten Anwendung dieser Maßnahmen – werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen ausschließlich in Bezug auf die verbleibenden Absätze aufnehmen.
Absatz 14 – Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ratifiziert.“
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