Die Vollstreckungsverordnung, die voraussichtlich dem Vorsitz der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgelegt wird, konzentriert sich auf das Modell der bedingten Freilassung statt auf „Amnestie“. Nach der hinter den Kulissen besprochenen Formel verbüßen Verurteilte, die aufgrund der Regelung freigelassen werden, ihre neue Strafe zusammen mit dem verbleibenden Teil ihrer alten Strafe, falls sie erneut eine Straftat begehen.