Eine Verbraucherkommission in Bengaluru wies die Beschwerde einer Frau gegen SkinLab mit der Begründung ab, dass Fahrlässigkeit bei kosmetischen Behandlungen einen medizinischen Sachverständigenbeweis erfordere. Der Beschwerdeführer behauptete, dass sich Akne und Haarwuchs nach der Glutathion-IV-Therapie und LHR verschlimmerten. Die Klinik entgegnete, sie habe Einverständniserklärungen unterschrieben und sich gleichzeitigen Behandlungen unterzogen, die Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Ohne Sachverständigengutachten fand die Kommission keinen Beweis für Fahrlässigkeit.