Frau behauptet, dass sich ihre Haut nach einer Behandlung im Wert von 3,5 Lakh Rupien verschlechtert habe, Gericht weist Einspruch zurück
⚡ Kurzzusammenfassung
Eine Verbraucherkommission in Bengaluru wies die Beschwerde einer Frau gegen SkinLab mit der Begründung ab, dass Fahrlässigkeit bei kosmetischen Behandlungen einen medizinischen Sachverständigenbeweis erfordere.
Eine Verbraucherkommission in Bengaluru wies die Beschwerde einer Frau gegen SkinLab mit der Begründung ab, dass Fahrlässigkeit bei kosmetischen Behandlungen einen medizinischen Sachverständigenbeweis erfordere. Der Beschwerdeführer behauptete, dass sich Akne und Haarwuchs nach der Glutathion-IV-Therapie und LHR verschlimmerten. Die Klinik entgegnete, sie habe Einverständniserklärungen unterschrieben und sich gleichzeitigen Behandlungen unterzogen, die Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Ohne Sachverständigengutachten fand die Kommission keinen Beweis für Fahrlässigkeit.
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