„Stark ungepflegt“ zum Vorstellungsgespräch? Arbeitsagentur darf Leistungen kürzen
⚡ Kurzzusammenfassung
Die bestehende interne Weisung wurde Anfang Juli ergänzt. Eine Pflichtverletzung liegt nun vor, wenn Leistungsbezieher durch negatives Verhalten ein Arbeitsverhältnis verhindern.
Die bestehende interne Weisung wurde Anfang Juli ergänzt. Eine Pflichtverletzung liegt nun vor, wenn Leistungsbezieher durch negatives Verhalten ein Arbeitsverhältnis verhindern. Der Sozialverband VdK kritisiert die Änderung – die fehlende Klarheit schaffe Rechtsunsicherheit.
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