Der Oberste Gerichtshof hat drei überlebende Angeklagte in einem 49-jährigen Mordfall freigesprochen. Diese Entscheidung fiel, nachdem der Angeklagte lebenslange Haftstrafen verbüßt ​​hatte. Das Gericht stellte im Fall der Staatsanwaltschaft und in den Zeugenaussagen schwerwiegende Gebrechen fest. Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen führten dazu, dass im Zweifelsfall ein Vertrauensvorteil gewährt wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte die Schuld nicht zweifelsfrei beweisen, was zum Freispruch führte.