Angeklagter kann keine Kaution wegen Nichteinreichung von Kopien der Anklageschrift verlangen: Urteil des Obersten Gerichtshofs
⚡ Kurzzusammenfassung
Eine Versäumniskaution könne nur dann verlangt werden, wenn die Anklageschrift selbst nicht innerhalb der gesetzlichen Untersuchungsfrist von 60 oder 90 Tagen eingereicht worden sei, heißt es in dem Urteil