Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass Gefängniswärter nicht verklagt werden können, weil sie einem Rastafari den Kopf rasiert haben
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Gefangener aus Louisiana, dessen Dreadlocks von Gefängniswärtern gewaltsam abrasiert wurden, die Wärter aufgrund eines Bundesgesetzes zum Schutz der religiösen Rechte von Gefangenen nicht verklagen kann.