Der Oberste Gerichtshof hat den Einsatz von „Geofence-Befehlen“ durch Strafverfolgungsbehörden erheblich eingeschränkt und sie als Verletzung der Datenschutzrechte des Vierten Verfassungszusatzes angesehen. Dieses Urteil hindert die Polizei daran, auf umfangreiche Standortdaten von Technologieunternehmen zuzugreifen, um Personen in der Nähe von Tatorten zu identifizieren. Das Gericht betonte, dass die automatisierte Verfolgung von Millionenbeträgen, selbst wenn Daten im Besitz Dritter sind, verfassungsrechtliche Schutzmaßnahmen gegen unangemessene Durchsuchungen erfordert, was sich auf ein von Detektiven weit verbreitetes Instrument auswirkt.