Das Verfassungsgericht erklärte die im Gesetzentwurf zum Notarberuf vorgesehene Vorgabe, dass die Zahl der Zeugen im Gericht zwölf Männer und Frauen nicht unterschreiten solle, für verfassungswidrig, da deren Gesetzestext „der verfassungsrechtlich gebotenen Klarheit und Bestimmtheit“ fehle. Das Gericht erklärte in seiner heute, Montag, veröffentlichten Entscheidung, dass die Formulierung „Männer und Frauen“ den Weg für unterschiedliche Interpretationen hinsichtlich der Anzahl der Zeugen jedes Geschlechts ebne, […]