Die marokkanische Justiz betrachtet es als Straftat, jemanden in den sozialen Medien als „Esel“ zu bezeichnen, und verurteilt den Täter zu einer Geldstrafe von 10.000 Dirham.
⚡ Kurzzusammenfassung
In einem bemerkenswerten Urteil über die Grenzen zwischen Beleidigung und Verleumdung im digitalen Raum entschied das Gericht erster Instanz in Kenitra kürzlich, einen Angeklagten auf der Grundlage von Beiträgen zu verurteilen, die er auf der Social-Networking-Seite Facebook veröffentlicht hatte und die beleidigende Formulierungen gegen den Präsidenten einer Fußballmannschaft enthielten, da die verwendeten Worte in die Kategorie der Beleidigung und nicht der Verleumdung fielen.