Im Rahmen des 12. Justizpakets werden neue Regelungen zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vorbereitet. Der Zeitraum zwischen zwei Verhandlungen wird dementsprechend in der Regel maximal 3 Monate betragen. Durch die Erweiterung des Umfangs der E-Anhörung können vorläufige Verhandlungen auch aus der Ferne durchgeführt werden. Darüber hinaus soll durch die Klärung von Pflicht- und Kompetenzstreitigkeiten im Berufungsverfahren verhindert werden, dass die Akten nach Jahren aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgegeben werden.