Die Nichteinhaltung der Quotenregelung bei Programmen zur medizinischen Facharztausbildung veranlasste das Bundesministerium für öffentliche Gesundheit (MPF), eine öffentliche Zivilklage einzureichen, damit das Hospital Israelita Albert Einstein in São Paulo die Affirmative-Action-Richtlinie umsetzt. Die Staatsanwälte fordern die Eröffnung zusätzlicher Bekanntmachungen während des laufenden Auswahlverfahrens ab 2026 mit der Zuteilung freier Stellen an Kandidaten mit Behinderungen, Schwarze, Indigene, Quilombolas und Transsexuelle gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Prozentsätzen. „Für die MPF ist die Anwendung der Quotenpolitik von wesentlicher Bedeutung, um die Chancengleichheit dieser Kandidaten zu gewährleisten, damit die Zusammensetzung der niedergelassenen Ärzteschaft die ethnische und soziokulturelle Vielfalt der brasilianischen Gesellschaft tatsächlich widerspiegelt“, betont das Bundesministerium für öffentliche Gesundheit in einer Mitteilung. Verwandte Neuigkeiten: Der Student muss 720.000 R$ für die missbräuchliche Besetzung der Rassenquote zahlen. Das Bundesministerium für öffentliche Gesundheit weist darauf hin, dass nach den neuesten Daten schwarze Menschen die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen, aber nur 27,5 % der freien Stellen in der Einrichtung besetzen. Andererseits sind 70,1 % der niedergelassenen Ärzte selbsternannte Weiße. Das Gremium betont, dass „die Anwendung positiver Maßnahmen in Arztpraxen auch in privatrechtlichen Einrichtungen verpflichtend ist“, da es sich bei den Programmen um eine berufsbegleitende Ausbildung im Rahmen des Unified Health System (SUS) gemäß den Verordnungen der Bundesregierung ab 2025 handelt. „Im Auswahlverfahren 2026 entschied sich das Sociedade Beneficente Israelita Brasileira Hospital Albert Einstein jedoch dafür, keine Plätze für ethnisch-rassische Minderheiten und gefährdete Gruppen zu reservieren, was gegen die vom Gesundheitsministerium (MS) festgelegten Regeln verstößt“, heißt es in der Mitteilung. Die MPF erinnert daran, dass Albert Einstein „durch indirekte öffentliche Mittel subventioniert wird, da er von einer erheblichen Steuerbefreiung in Form der Bundessteuerimmunität profitiert“, heißt es in dem von Staatsanwältin Ana Letícia Absy unterzeichneten Dokument. Das Krankenhaus ist von der Erhebung von Bundesbeiträgen, etwa zur Sozialversicherung, befreit. „Mit der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und der Nutzung öffentlicher Mittel ergeben sich für das Unternehmen entsprechende positive Verpflichtungen, zu denen auch die Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Förderung der materiellen Gleichheit und zum Abbau historischer Ungleichheiten gehört“, erklärt der Staatsanwalt. Bereits im April dieses Jahres hatte sich die MPF für eine verpflichtende Platzreservierung bei Auswahlverfahren für die Facharztausbildung ausgesprochen. In der technischen Mitteilung PFDC Nr. 10/2026 der Bundesanwaltschaft für Bürgerrechte kam man zu dem Schluss, dass die Anwendung von Quoten „in diesen Fällen keine bloße administrative Ermessensentscheidung der Bildungseinrichtung darstellt“. In einer Mitteilung an die Agência Brasil erklärte das Hospital Albert Einstein, dass es bisher nicht zu der Klage zitiert worden sei und daher keine Kenntnis vom Inhalt des Prozesses habe.