UN-Berichterstatter äußerten Bedenken hinsichtlich des indischen Prozesses zur Überarbeitung der Wählerliste und des angeblichen Ausschlusses von Minderheiten. Beamte der Wahlkommission wiesen diese Behauptungen entschieden zurück und bezeichneten sie als unbegründet und ungerechtfertigt. Das Wahlgremium stellte fest, dass der besondere intensive Revisionsprozess transparent und verfassungsrechtlich einwandfrei sei. Sie erklärten, den Wählern seien ausreichend Möglichkeiten gegeben worden, etwaige Ausschlüsse anzufechten. Der Oberste Gerichtshof hat sowohl die Absicht als auch den Prozess dieser Revision bestätigt.