Vier ausländische japanische Staatsangehörige reichen Klage ein und machen geltend, dass dies verfassungswidrig sei, nachdem sie bei der äußerst kurzfristigen Wahl zum Repräsentantenhaus nicht wählen konnten
⚡ Kurzzusammenfassung
Bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus im Februar, bei denen es sich um einen ungewöhnlich kurzfristigen Wettbewerb handelte, reichten vier im Ausland lebende Japaner eine Klage gegen die Regierung ein und forderten Schadensersatz.
Bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus im Februar, bei denen es sich um einen ungewöhnlich kurzfristigen Wettbewerb handelte, reichten vier im Ausland lebende Japaner eine Klage gegen die Regierung ein und forderten Schadensersatz. Sie machten geltend, dass ihre Unfähigkeit, per Briefwahl abzustimmen und ihr Wahlrecht nicht auszuüben, gegen die Verfassung verstoße.
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