Bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus im Februar, bei denen es sich um einen ungewöhnlich kurzfristigen Wettbewerb handelte, reichten vier im Ausland lebende Japaner eine Klage gegen die Regierung ein und forderten Schadensersatz. Sie machten geltend, dass ihre Unfähigkeit, per Briefwahl abzustimmen und ihr Wahlrecht nicht auszuüben, gegen die Verfassung verstoße.