Rheinland-Pfalz: Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Täter
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Landgericht Zweibrücken hat beim Angeklagten im Prozess um den Tod eines Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz keinen Tötungsvorsatz erkannt. Der Schuldspruch lautet „Körperverletzung mit Todesfolge“.