Sky, Netflix und Co: EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos
⚡ Kurzzusammenfassung
Wer einen Dienst wie Netflix oder Sky bucht, soll bei Vertragsabschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten – wohl zu Unrecht. Wer aber kostenlos Streams abstauben will, kann zur Kasse gebeten werden.