Die Puducherry-Kommission wies Mahindra und seinen Händler an, einem Kunden eine Rückerstattung zu leisten. Der Mann bezahlte 2013 den vollen Betrag für einen Mahindra XUV500, erhielt ihn aber nie. Die staatliche Kommission machte Mahindra für die Nichtlieferung des Fahrzeugs verantwortlich. Auch Verzögerungen bei der Bestellung wurden dem Händler mitverantwortlich gemacht. Mahindra muss den vollen Betrag zurückerstatten und dem geschädigten Käufer Schadensersatz leisten.