Grob gesagt Ein Vorfall, bei dem in einer Bäckerei ein Tablett mit Brot gestohlen wurde, wird in den sozialen Medien zu einem heißen Thema. Das Eigentum an den Produkten verbleibt vor dem Bezahlen beim Geschäft, daher ist es unwahrscheinlich, dass ein Diebstahl als Diebstahl gilt. Auch wenn es nicht strafbar ist, handelt es sich dennoch um einen Verstoß gegen die guten Sitten. Artikel lesen