Die siebenjährige Haftstrafe eines Mannes aus Jharkhand wegen Besitzes von 11 kg mutmaßlichem Ganja wurde aufgehoben. Das Oberste Gericht entschied, dass es sich bei der beschlagnahmten Substanz um Bhang handelte, das nach dem NDPS-Gesetz nicht als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft ist. Das Gericht betonte, dass Bhang im Gegensatz zu Ganja und Charas von der Definition von Cannabis im Gesetz ausgenommen ist, sodass sein Besitz keine Straftat darstellt. Die Verurteilung galt als rechtswidrig.