Das Justizministerium erkundigt sich nach der Meinung der Staatsanwälte zur Änderung des Strafjustizgesetzes zur „vollständigen Abschaffung des Rechts auf Ermittlungen“.
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Justizministerium erkundigt sich nach der Meinung der Staatsanwälte zur Änderung des Strafjustizgesetzes zur „vollständigen Abschaffung des Rechts auf Ermittlungen“.