Zwei CRPF-Inspektoren wurde die Beförderung zum stellvertretenden Kommandanten aufgrund von Tätowierungen auf ihren rechten Unterarmen, die als salutierende Gliedmaßen gelten, verweigert. Der Oberste Gerichtshof von Delhi bestätigte die Entscheidung und stellte klar, dass Tätowierungen zwar nicht verboten seien, ihre Platzierung, Größe und ihr Inhalt jedoch strengen Regeln unterliegen. Das Gericht entschied, dass die Entfernung von Tätowierungen, nachdem sie für ungeeignet erklärt wurden, sie nicht für die aktuellen Stellen qualifiziert, und empfahl ihnen, sich für zukünftige Prüfungen erneut zu bewerben.