Der Oberste Gerichtshof hat unterschiedliche Methoden zur Berechnung der Entschädigung bei Verkehrsunfällen vorgeschrieben und damit die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen anerkannt. Für Arbeitnehmer gilt die Einkommensteuererklärung des Vorjahres als Maßstab. Die Vergütung von Selbstständigen basiert auf dem Durchschnitt der Einkommensteuererklärungen der letzten drei Jahre, wobei Einkommensschwankungen berücksichtigt werden. Ziel dieses Urteils ist die Vereinheitlichung der Schadensersatzfestsetzungen aller Obergerichte.