Verfassungsgerichtshof: Die Bestrafung der Verbreitung und des Besitzes von Zeichentrickfiguren sowie der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist verfassungsgemäß.
⚡ Kurzzusammenfassung
Verfassungsgericht Jaedong, Jongno-gu, Seoul.
Verfassungsgericht Jaedong, Jongno-gu, Seoul. Reporter Seong Dong-hoon Das Verfassungsgericht entschied, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen), das die Verbreitung und den Besitz sexuell ausbeuterischer Materialien unter Verwendung fiktiver Kinder- und Jugendfiguren wie Cartoons und Animationen unter Strafe stellt, verfassungsgemäß sind. Das Verfassungsgericht entschied, dass das Gesetz zur sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Anwendung findet, das diejenigen bestraft, die mit virtuellen Bildern erstellte sexuell ausbeutende Materialien für Kinder oder Jugendliche aus Profitgründen verbreiten oder sie besitzen, obwohl sie wissen, dass es sich um Materialien zur sexuellen Ausbeutung von Kindern oder Jugendlichen handelt.
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