Der Schwerpunkt des Leiters der Umweltorganisation liegt auf der Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Umweltschutz
⚡ Kurzzusammenfassung
Unter Bezugnahme auf Artikel 50 der Verfassung sagte der Leiter der Umweltschutzorganisation: „Umweltschutz ist eine öffentliche Pflicht und liegt nicht nur in der Verantwortung der Umweltschutzorganisation, sondern alle Teile der Gesellschaft müssen sich an diesem Bereich beteiligen.“