Das Verfassungsgericht genehmigte das Regulierungsgesetz Nr. 35.24, das die Bedingungen und Verfahren für die Einrede der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes regelt, und erklärte, dass alle seine Bestimmungen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verfassung stehen.     Das Gericht hatte zuvor über frühere Fassungen desselben Textes entschieden und festgestellt, dass einige der Bestimmungen verfassungswidrig seien, bevor es in seiner endgültigen Entscheidung bestätigte, dass eine Reihe von Artikeln, darunter […]