Für Hustensäfte ist nun ein ärztliches Rezept erforderlich, da das Zentrum sie von einer jahrzehntealten Ausnahmeregelung gestrichen hat. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich kontaminierter Sirupe stellt dieser Schritt alle Formulierungen unter eine regelmäßige behördliche Aufsicht. Die Änderung zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht und die öffentliche Gesundheitssicherheit bei der Verteilung dieser häufig verwendeten Arzneimittel zu verbessern.