Das Verfassungsgericht verwies auf das Organgesetz Nr. 35.24 bezüglich der Festlegung der Bedingungen und Verfahren für die Einrede der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes und erklärte, dass darin nichts enthalten sei, was gegen die Verfassung verstoße. Dasselbe Gericht hatte bereits in zwei früheren Fassungen Bestimmungen des Regulierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. In einer aktuellen Entscheidung wurde bestätigt, dass „die Artikel 7, 14 (erster und letzter Absatz), 19, 21, 22 und 26 […] Der Beitrag „Das Gericht“ genehmigt das „verfassungswidrige“ Gesetz erschien zuerst auf Hespress – Hespress ist eine marokkanische elektronische Zeitung.