Seit 1988 wurde im Kongress 57 Mal eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters vorgeschlagen
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Verfassungs- und Justizausschuss der Kammer stimmte am vergangenen Mittwoch (10) der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 16 Jahre zu; Im Jahr 2015 erhielt ein weiterer Vorschlag zu diesem Thema die Zustimmung des Plenums, wurde jedoch im Senat blockiert