Der Oberste Gerichtshof, der die Akte eines Paares prüfte, das eine gegenseitige Scheidungsklage eingereicht hatte, traf eine Präzedenzentscheidung. Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts befand die Frau, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe zu dir hat ein Ende“, für schuldig.