Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: „Ich liebe dich nicht“ ist ein Scheidungsgrund!
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof, der die Akte eines Paares prüfte, das eine gegenseitige Scheidungsklage eingereicht hatte, traf eine Präzedenzentscheidung.
Der Oberste Gerichtshof, der die Akte eines Paares prüfte, das eine gegenseitige Scheidungsklage eingereicht hatte, traf eine Präzedenzentscheidung. Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts befand die Frau, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe zu dir hat ein Ende“, für schuldig.
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