Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Zu sagen „Ich liebe dich nicht“ ist ein Scheidungsgrund
⚡ Kurzzusammenfassung
Bei der Beurteilung des Berufungsantrags in einem Scheidungsfall befand die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, dass die Frau, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe ist vorbei“, schuldig war.