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Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Zu sagen „Ich liebe dich nicht“ ist ein Scheidungsgrund

Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Zu sagen „Ich liebe dich nicht“ ist ein Scheidungsgrund

Technologie 14/06/2026 Cumhuriyet 👁 19
⚡ Kurzzusammenfassung

Bei der Beurteilung des Berufungsantrags in einem Scheidungsfall befand die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, dass die Frau, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe ist vorbei“, schuldig war.

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