Die Dauer der Arbeitsunterbrechungen soll ab September begrenzt werden, heißt es in einem am Samstag veröffentlichten Erlass
⚡ Kurzzusammenfassung
Diese Maßnahme wurde im Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für das Jahr 2026 beschlossen. Bisher war keine maximale Dauer des Krankenstands vorgesehen, obwohl es Empfehlungen für bestimmte Krankheitsbilder gibt.