Dauer der Arbeitsunterbrechungen ab 1. September 2026 begrenzt
⚡ Kurzzusammenfassung
Ein an diesem Samstag im Amtsblatt veröffentlichter Erlass legt fest, dass der erste Stopp einen Monat und seine Verlängerung zwei Monate nicht überschreiten darf.
Ein an diesem Samstag im Amtsblatt veröffentlichter Erlass legt fest, dass der erste Stopp einen Monat und seine Verlängerung zwei Monate nicht überschreiten darf. Der Text sieht Ausnahmen aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten vor.
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