Ein Monat für ein erstes Rezept, zwei Monate für eine Verlängerung: Der Erlass zur Begrenzung der Dauer von Arbeitsunterbrechungen wurde veröffentlicht
⚡ Kurzzusammenfassung
Im Rahmen des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes für das Jahr 2026 wurde beschlossen, die Dauer der Arbeitsunterbrechungen bei einer Erstverordnung auf einen Monat und bei einer Verlängerung auf zwei Monate zu begrenzen.