Das Büro der Nationalversammlung erklärte am 12. Juni einen Verfassungsrevisionsvorschlag für zulässig und bezog sich dabei auf einen Beschluss des Verfassungsrates vom 25. Mai 2026. Aus offiziellen Dokumenten geht jedoch hervor, dass dieser Beschluss am 27. Mai erlassen wurde, was Fragen zum vorherigen Beschluss aufwirft.