„Es gibt kein Auftritts- oder Konzertverbot für Patrick Bruel“, versichert Fanny Colin, die Anwältin des Sängers.
⚡ Kurzzusammenfassung
Am Ende seiner zwei Tage in Polizeigewahrsam und nachdem er den Ermittlungsrichtern vorgeführt wurde, wurde Patrick Bruel an diesem Mittwoch, dem 10.
Am Ende seiner zwei Tage in Polizeigewahrsam und nachdem er den Ermittlungsrichtern vorgeführt wurde, wurde Patrick Bruel an diesem Mittwoch, dem 10. Juni, wegen „Vergewaltigung“, „versuchter Vergewaltigung“, „sexueller Nötigung“ und „sexueller Belästigung“ angeklagt. Der unter gerichtliche Aufsicht gestellte Sänger entgeht der Untersuchungshaft.
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