Die Bundesregierung hat Regeln zur Genehmigung, Kontrolle und Überwachung privater Sicherheitsdienste im ganzen Land festgelegt. Das an diesem Mittwoch (10) im Amtsblatt der Union veröffentlichte Dekret regelt das private Sicherheitsgesetz und legt spezifische Verfahren für Finanzinstitute fest, wobei die Leistung und Überwachung des Sektors strenger sein sollen. Der Text konsolidiert die Aufgaben der Bundespolizei als zuständige Stelle für die Überwachung der Aktivitäten des Sektors, einschließlich Unternehmen, Fachkräfte und elektronische Überwachungssysteme. Verwandte Neuigkeiten: PF schließt mehr als tausend geheime private Sicherheitsfirmen. RJ-Ministerpräsidenten werden verhaftet, weil sie im Dienst private Sicherheitsdienste geleistet haben. Die Bundespolizei bekämpft geheime private Sicherheitsfirmen. Dem Erlass zufolge dürfen private Sicherheitsunternehmen nur mit Genehmigung der Bundespolizei tätig werden und müssen Anforderungen wie einen Kapitalnachweis, die legale Herkunft der Ressourcen, angemessene Einrichtungen und Versicherungen erfüllen.  Zu den Standarddetails gehören Aktivitäten, die als private Sicherheit gelten, wie zum Beispiel: Vermögensüberwachung; Transport und Begleitung von Wertgegenständen; persönliche Sicherheit; elektronische Überwachung; Risikomanagement. Jeder Dienst erfordert spezifische Anforderungen, wie z. B. eine Mindestanzahl an Fachkräften, standardisierte Fahrzeuge und Sicherheitsausrüstung. Professionelle Leistung Das Dekret legt Regeln für die Ausbildung, Registrierung und Leistung von Fachkräften in der Branche fest, beispielsweise Sicherheitspersonal, Vorgesetzte, Manager und Betreiber elektronischer Systeme. Jeder muss bestimmte, von der Bundespolizei genehmigte Kurse mit regelmäßiger Aktualisierung belegen. Darüber hinaus müssen Berufstätige für die Ausübung der Tätigkeit negative Strafregisterbescheinigungen vorlegen und die Registrierung ist zwei Jahre lang gültig. Das Tragen einer Uniform wird, mit Ausnahme einiger spezifischer Funktionen, obligatorisch sein und kann nicht mit dem Tragen einer Uniform der öffentlichen Sicherheitskräfte verwechselt werden. Finanzinstitute Finanzinstitute haben nun detailliertere Anforderungen, um die Sicherheit ihrer Räumlichkeiten zu gewährleisten. Das Dekret legt fest, dass Einrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen und Wertsachen in Verkehr bringen, nur mit einem zuvor von der Bundespolizei genehmigten Sicherheitsplan arbeiten dürfen. Zu den Mindestanforderungen gehören die Anwesenheit bewaffneter Wachen, die Installation von Alarmanlagen und Kameraüberwachung sowie Safes mit Sicherheitsvorrichtungen.  Kontrolle  Die neuen Vorschriften legen strenge Regeln für den Erwerb, die Verwendung, den Transport und die Lagerung von Waffen, Munition, ballistischen Westen und anderen Ausrüstungsgegenständen fest, die im privaten Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Die Kaufgenehmigung wird weiterhin zentral bei der Bundespolizei liegen, mit der Voraussetzung der legalen Herkunft der Produkte und der Kontrolle über deren Bestimmungsort. Das Dekret sieht Strafen für die Erbringung privater Sicherheitsdienste ohne Genehmigung vor. Die Geldstrafen liegen zwischen 1.000 und 30.000 R$, je nachdem, ob es sich bei dem Täter um eine natürliche oder juristische Person handelt. Darüber hinaus können Materialien, die bei geheimen Aktivitäten verwendet werden, beschlagnahmt und vernichtet werden.