Um zu verhindern, dass Samen und Setzlinge von in Japan entwickelten landwirtschaftlichen Produkten ohne Genehmigung ins Ausland verbracht werden, wurde am 17. das überarbeitete Gesetz über Saatgut und Setzlinge verabschiedet und auf einer Plenarsitzung des Repräsentantenhauses in Kraft gesetzt. Es verschärft die Vorschriften, indem es die Aussetzung von Exporten ermöglicht, noch bevor eine Sorte bei der Regierung registriert ist.