Das Oberste Gericht von Chhattisgarh entschied, dass eine Ehefrau keine Rechnungen für Stridhan vorlegen muss. Die Berufung des Mannes bezüglich der Stridhan-Artikel seiner Frau wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Quittungen nach der Heirat in der Regel von der Familie des Ehemanns aufbewahrt werden. Das Fehlen von Dokumenten schließt den Anspruch der Ehefrau auf ihr Hab und Gut nicht aus. Der Ehemann muss den Stridhan zurückgeben oder zwei Lakh Rupien bezahlen.