Grob gesagt Am 17. wurde auf einer Plenarsitzung des Hauses der Räte ein Gesetz zur Revision des kaiserlichen Hausgesetzes zur Sicherung der Zahl der Mitglieder der kaiserlichen Familie verabschiedet und in Kraft gesetzt. Dies ist die erste inhaltliche Überarbeitung des aktuellen Kaiserhausgesetzes seit seiner Einführung im Jahr 1947. Das überarbeitete Gesetz tritt mit einigen Ausnahmen drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel lesen