Der Oberste Gerichtshof wird prüfen, ob Ehemänner wegen schädlicher sexueller Handlungen angeklagt werden können. Diese Frage stellt sich trotz bestehender strafrechtlicher Ausnahmeregelungen für Vergewaltigung in der Ehe. Das Gericht wird ab dem 9. September mit den abschließenden Anhörungen zu diesen anhängigen Klagegründen beginnen. Die zentrale Frage ist, ob das Gericht durch die Aufhebung von Ausnahmen einen neuen Straftatbestand schaffen kann. Das Zentrum lehnt die Kriminalisierung von Vergewaltigung in der Ehe ab und bezeichnet die Ehe als eine einzigartige Beziehung.