Das Oberste Gericht entschied, dass die Versicherungshaftung mit der Ausstellung der Police und nicht mit der Zahlung der Prämie beginnt. Für Unfälle, die vor dem Inkrafttreten der Police eintreten, kann ein Versicherer nicht haftbar gemacht werden. Der Rückgriff des Gerichts auf eine Aadhaar-Karte zur Altersbestimmung wurde vom Gericht als falsch erachtet. Die Entschädigungsbeträge für Opfer und verstorbene Personen in damit verbundenen Ansprüchen wurden erheblich erhöht. Das Gericht wies die Einsprüche des Fahrers und des Eigentümers ab, ließ den Einsprüchen der Kläger jedoch teilweise statt.