Indien fügt eine neue Klausel in seine Außenhandelspolitik ein. Diese Klausel ermöglicht die Sperrung von Importen, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die Regierung wird die Definition von Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation verwenden. Dieser Schritt stärkt Indiens rechtlichen Rahmen für Handelsverhandlungen. Die Mitteilung wird dreißig Tage nach ihrer Ausstellung wirksam.