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Der Oberste Gerichtshof erkennt drei Anwohner als Kläger in der Henoko-Umsiedlungsklage an und führt Bedenken hinsichtlich des Lärms nach der Fertigstellung an: „Angst vor Schäden“

International 13/07/2026 産経ニュース 👁 11
⚡ Kurzzusammenfassung

Der Oberste Gerichtshof erkennt drei Anwohner als Kläger in der Henoko-Umsiedlungsklage an und führt Bedenken hinsichtlich des Lärms nach der Fertigstellung an: „Angst vor Schäden“

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