Der Oberste Gerichtshof erkennt drei Anwohner als Kläger in der Henoko-Umsiedlungsklage an und führt Bedenken hinsichtlich des Lärms nach der Fertigstellung an: „Angst vor Schäden“
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof erkennt drei Anwohner als Kläger in der Henoko-Umsiedlungsklage an und führt Bedenken hinsichtlich des Lärms nach der Fertigstellung an: „Angst vor Schäden“